Artikel 4 des Gesetzesdekrets Nr. 208 vom 31. Dezember 2024
("Dringende organisatorische Maßnahmen zur Bewältigung von Situationen, in denen
besonderen Notfalls sowie für die Durchführung des Plans
nationalen Aufbau- und Resilienzsystems")
Dauer der Agenturen für die Verwaltung der Arbeiten im Hafen und
für die berufliche Umschulung gemäß Artikel 4 der
Gesetzesdekret Nr. 243 vom 29. Dezember 2016 für die Häfen "in der
wie z. B. mindestens 80 % des Umschlags von Containergütern
in den letzten fünf Jahren in einem
Umschlag und Krisenzustände dauern seit mindestens fünf Jahren an
oder Einstellung der Endtätigkeit".
Die Bestimmung über die Verlängerung der Laufzeit des Vorhabens
der Agenturen betrifft die Gioia Tauro Port Agency Srl des Hafens von
Gioia Tauro, die Taranto Port Workers Agency Srl des Hafens von Taranto
und Karalis Transhipment Port Employment Agency (K.A.L.Por.T. Srl) des Hafens von Cagliari und stellt die Abdeckung der
für die Jahre 2025 und 2026 der Freistellung
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