
Der Italienische Verband der Reeder hat seine
volle Unterstützung für den derzeitigen Rechtsrahmen der
Hafenanhänger, in Anerkennung seiner Bedeutung als Dienstleistung
öffentliches Interesse, das die Sicherheit der
Schifffahrt in Hafengewässern und entlang der Küsten. Confitarma hat
betonte, dass das derzeitige Regulierungsmodell
Artikel 14 des Gesetzes Nr. 84/1994, der auf dem Wettbewerb beruht
für den Markt "garantiert eine ausgewogene und
Effizient, um die Qualität des Abschleppdienstes zu fördern
um hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten". Das
Der Bund erinnerte daran, dass «in diesem Zusammenhang zusammen mit den
an die Verbände der Abschleppdienstleister,
Confitarma hat seinerzeit seinen Beitrag zur Definition
des Rundschreibens des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr
vom 18. Dezember 2013 sowie das nachfolgende Rundschreiben
vom 19. März 2019, in dem die Zuweisung von
Konzessionen für den Hafenschleppdienst zu erteilen, um die
Transparenz und die tatsächliche Anfechtbarkeit von Ausschreibungen sowie
Gleichzeitig werden die grundlegenden Anforderungen an Erfahrung und
Professionalität der Dienstleister. Dieses System
Regulierungsrahmen, nämlich - Confitarma betonte in einer Anmerkung - von
Einerseits hat sie europäische Wettbewerbsverfahren nach dem
EU-Verordnung (EU) Nr. 352/2017 und des Vergabegesetzbuchs, die über die
Kritikalität des bisherigen Systems hingegen bot es unter anderem
seine Grundelemente, die Verwendung des Angebotskriteriums
kostengünstig sowie
die Ermittlung angemessener technischer Anforderungen, die für die
Teilnahme an Ausschreibungen. Darüber hinaus sieht das genannte Rundschreiben vor, dass
die Organisation des Dienstes, die durch die geltenden Vorschriften festgelegt ist
Ablauf der vorherigen Konzession (in Bezug auf die Flotte und die
tägliche Serviceabdeckung) ist als geeignet anzusehen für
Mindestbeteiligungsvoraussetzungen auch für die
in der Ausschreibung vorgesehenen Frist, mit Ausnahme einer etwaigen Änderung der
aufgrund von Zu- oder Abnahmen des Verkehrs, der bereits
geregelt durch das Ministerialrundschreiben vom 19. März 2019".
Confitarma stellte fest, dass "all diese Elemente,
zusammen mit der Festlegung eines geeigneten Zeithorizonts
von Konzessionen, die geeignet sind, angemessene Investitionen zu unterstützen
Finanzielle und technologische Dienstleistungen, garantieren einen Abschleppdienst
effizient und qualitativ hochwertig ist, die wesentlich dazu beiträgt,
entscheidend für die Sicherheit der Navigation und Landung in der
Italienische Häfen. Das Ministerialrundschreiben
anwendbar, wird daher von Confitarma als
voll geeigneten Instrument für die Verwaltung von Ausschreibungen, das
Anfechtbarkeit, ohne dass weitere
Sachlicher Nachweis von Zollsenkungen oder -senkungen
Erwartungen".
Der Bund hat präzisiert, dass, wenn in Zukunft
Sollte es erforderlich sein, das Ministerialrundschreiben zu aktualisieren,
"Confitarma wird wie immer seine
konstruktiver Beitrag gemeinsam mit den Verbänden der Anbieter der
Abschleppdienst, Abstimmung mit den verbundenen Unternehmen und in der
Einhaltung der Kriterien der Transparenz und der größtmöglichen Effizienz der
Sektor" und "wird weiterhin alle
Initiativen, die darauf abzielen, einen Rechtsrahmen zu erhalten und zu stärken, der
sorgt für Stabilität, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit in der
Hafenschleppsektor, entscheidende Elemente für die Effizienz
der Logistikkette und zum Schutz der Interessen der
maritime Gemeinschaft".