- In der neuen Verordnung wird als erster Schritt die Organisation der des Büros, legt die Grundlage für einen digitalisierten Ansatz Verfahren auf Antrag einer Partei, wie z. B. die Erteilung von Konzessionen oder Genehmigungen und die Eintragung (ex-Art. 68 des Schifffahrtskodex) im Unternehmensregister, das industrielle, handwerkliche, kommerzielle Tätigkeiten in Hafen- und Seeverkehrsbereich, der in die Zuständigkeit der ADSP fällt. Dreiunddreißig der festgestellten Verfahren, die in den kommenden Monaten werden über das dedizierte Portal ins Netz fließen - das mit den von anderen Verwaltungen angenommenen zentralen Anlaufstellen - durch die der Benutzer telematisch ihre Instanzen, indem sie ihre Prozesse und den Zeitpunkt der Freigabe.
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