Die Hafenbehörde des Tyrrhenischen Meeres
Meridionale e Ionio gab bekannt, dass die
Sitzung der örtlichen beratenden Kommission gemäß Artikel
15 des Gesetzes 84/94 mit beratender Funktion auf dem Gebiet der Arbeit
die zwar einige Bemerkungen und Vorbehalte gegen die
Regulierungscharakter, begrüßte die Mitteilungen der
Der Präsident der Hafenbehörde, Andrea Agostinelli, in Bezug auf die
Weg zur Gründung der Hafengesellschaft gemäß Art. 17 -
§ 5 des Gesetzes 84/94, wonach die
Der vorübergehende Hafendienst kann von einer Agentur erbracht werden, die von
durch die Hafenbehörde.
Agostinelli illustrierte die Situation, die entstanden ist
Am Ende einer langen Reihe von Treffen mit Terminalbetreibern und
Hafenunternehmen gemäß Artikel 16, die für die Errichtung der
gemäß Artikel 17 und beschrieb die Änderungen, die derzeit
Debatte, die die Verlängerung der
Gültigkeit der Agentur für Verwaltung und Sanierung
Arbeit in den Umschlaghäfen von Gioia Tauro und Taranto, in der
auf deren Listen derzeit 50 Arbeitnehmer registriert sind, bis die
kann von der Gesellschaft gemäß Artikel 17 eingestellt werden. Darüber hinaus wird die
Präsident der Hafennetzbehörde erläuterte die Gründe für die
die Möglichkeit, die Gesellschaft gemäß Artikel 17 und den
den Entwurf der Geschäftsführungsordnung der Gesellschaft, der
Hafenarbeit bei Arbeitsspitzen.
An dem Treffen nahm der Präsident der Hafenbehörde teil
begleitet vom Generalsekretär, Pasquale Faraone, und
von der Rechtsanwältin Lavinia Strangi, Leiterin des Rechtsbereichs
der Institution. Für die Gewerkschaften beteiligten sich folgende
Vincenzo Malvaso von SUL und Carlo Cedro und Domenico Laganà für
die CGIL, während Fabio Castellano die Fan Forwarding vertrat
Agentur und Antonio Bartuni die internationale Schifffahrt.