Der Senat billigte das Gesetz in Kraft des Dekret-Gesetz des 12. Juli 2011, Nr. 107 auf der Verlängerung der Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und zur Unterstützung der Friedensprozesse und Stabilisierung verabschiedet, das unter anderem, insbesondere Artikel 5, die wir im Folgenden veröffentlichen, dringende Maßnahmen zur Piraterie auf See zu bekämpfen. Es wird erwartet, am nächsten Tag den Startschuss Entscheidung des House.
Insbesondere stellt das Maß für die Möglichkeit der Verwendung von privaten militärischen Sicherheit der Navy oder bewaffnete private Sicherheitsleute an Bord von Handelsschiffen unter italienischer Flagge für den Schutz von Schiffen auf der Durchfahrt in internationalen Seegebieten auf Risiko der Piraterie.
Ausdruck Zufriedenheit über die Genehmigung der Rechnung in den Senat äußerte der Präsident der italienischen Vereinigung der Reeder (CONFITARMA), Paul D'Amico, der Hoffnung, dass die Maßnahme "ist endlich in einer kurzen Zeit vor der Sommerpause genehmigt ". "Zur gleichen Zeit - fügte er hinzu - ich hoffe, dass die Fertigstellung des gesamten Rechtsrahmens mit der Annahme der ministerielle Erlasse, die für die vollständige Umsetzung der Maßnahmen, die, ich wiederhole es, sind noch nicht einsatzbereit." "Ich antworte er - sagte D'Amico - die Behauptungen, dass das Versäumnis, solche Formen der aktiven Verteidigung seitens der Reeder zu verwenden, in der jüngsten Fall eines Angriffs durch Piraten in der italienischen Tanker RBD Anema e Core in den Golf von Nigeria markiert haben ". "Im Vertrauen auf eine rasche Verabschiedung durch das Parlament - sagte der Präsident des CONFITARMA - Ich nutze diese Gelegenheit, um dem Minister La Russa, der die Maßnahme unterstützt, und alle politischen Kräfte danken, auch in der Vielfalt ihrer Standpunkte, haben auch die verstanden "Dringlichkeit dieser Maßnahme ist notwendig, in einem bestimmten Moment, als das Leben unseres Landes."
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Artikel 5 des Gesetzes "in ein Gesetz des Dekret-Gesetz des 12. Juli 2011, Nr. 107, Interventionen über die Verlängerung der Entwicklungszusammenarbeit und zur Unterstützung der Friedensprozesse und Stabilisierung, sowie die internationalen Einsätze der Streitkräfte und der Polizei, sowie Rückstellungen für die Umsetzung der Resolutionen 1970 (2011) und 1973 (2011) von angenommen Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Dringende Maßnahmen Piracy "
Punkt 5.
(Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Piraterie)
1.Das Bundesministerium der Verteidigung, als Teil der internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Piraterie, um die Freiheit der Schiffahrt der kommerziellen Schifffahrt nationalen gewährleisten, kann private Eigentümer in den italienischen und anderen Personen mit besonderen Befugnis zur Vertretung dieser Kategorie Konventionen geben für den Schutz von Schiffen unter italienischer Flagge auf der Durchreise in internationalen Seegebieten auf Risiko der Piraterie durch den Minister of Defense identifiziert, nach Rücksprache mit dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten und der Minister für Infrastruktur und Verkehr, unter Berücksichtigung der periodischen Berichten des International Maritime Organization (IMO), die von Bord, auf Wunsch und auf Kosten der Eigentümer der Kerne militärischen Schutz (NMP) der Marine, die auch zeichnen können andere Mitarbeiter der Streitkräfte und ihre Waffen für die geplante " Erbringung der Leistung.
2. Militärisches Personal Komponente der Kerne im Sinne von Absatz 1 arbeitet in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Regeln für den Einsatz durch das Ministerium für Verteidigung ausgegeben.Der Kapitän eines Kerns, der in der alleinigen Verantwortung des Militärs zur Bekämpfung der Piraterie Köpfe und Mitarbeiter Berichterstattung zu werden Funktionen zugeschrieben, bzw. als Offizier und einer gerichtlichen Polizeibeamten die Straftaten nach den Artikeln 1135 und 1136 von der Navigation Kodex und die mit ihnen verbundenen gemäß Artikel 12 der Strafprozessordnung. Gleichzeitig Mitarbeiter gezahlt werden, nach Umverteilung der Ressourcen in den Staatshaushalt, die Bestimmungen des § 3, die Vergütung pauschal Beschäftigung und die zu zahlende Entschädigung für die militärischen Einheiten der Marine an internationalen maritimen Räume begonnen bezahlt und gelten den Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 1, des Gesetzesdekrets der 30. Dezember 2008, No 209, mit Änderungen zum Gesetz 24. Februar 2009, No 12, und Artikel 4, Absatz 1 und 1-e-f des Decreto-4 November 2009, No 152, mit Änderungen zum Gesetz 29. Dezember 2009, No 197, ersetzt die Notwendigkeit der militärischen Operationen der Notwendigkeit, die Schiffe im Sinne des Absatzes 1 zu schützen.
3.Eigentümer, die die Dienste des Schutzes im Sinne des Absatzes 1 zu verwenden sind, um den Rest der Kosten, einschließlich der Personalkosten im Sinne des Absatzes 2 und Betriebskosten, wie in den Vereinbarungen im Sinne des Absatzes 1 festgelegt sind, durch Zahlungen an "Eintrag des Staatshaushalts, vollständig innerhalb von sechzig Tagen neu zugewiesen, den entsprechenden Kapiteln des Voranschlags der Ausgaben des Verteidigungsministeriums, ungeachtet der Bestimmungen des Artikels 2 Absätze 615, 616 und 617, des Gesetzes vom 24. Dezember 2007 nicht 244.
4. In Fällen, in denen es keinen Schutz Dienstleistungen im Sinne des Absatzes 1, die privaten Sicherheitsdienste, die durch Artikel 133 geregelt sind und nach der konsolidierten öffentlichen Sicherheit Gesetze, einschließlich des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 1931 keine 773, in der geänderten Fassung und Artikel 249 und folgende der Durchführungsverordnung, durch Königlichen Erlass vom 6. Mai 1940, No 635, in der geänderten Fassung kann mit dem Einsatz von speziellen bewaffneten Sicherheitsleute, die Güter und Werte auf Handelsschiffe und Fischereifahrzeuge unter italienischer Flagge in internationalen Seegebieten auf Risiko der Piraterie zu schützen erreicht werden.
5.Durch Dekret des Ministers, in Absprache mit dem Verteidigungsminister und der Minister für Infrastruktur und Verkehr, um innerhalb von sechzig Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung getroffen werden, haben festgestellt, die Eigenschaften, die Bedingungen und Anforderungen für Besitz, Nutzung, Erwerb und Transport von Waffen und Munition, deren Heimathafen ist für die Bereitstellung von Sicherheits-Dienstleistungen im Sinne von Absatz 4 zugelassen sind.
6. Die Bestimmungen des Artikels 5 Absätze 2 bis 6 des Decreto-Lei Nr. 209 von 2008, mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 12 von 2009, in der geänderten Fassung in Bezug auf Schiffe und Bereiche, in denen Sie führen die Leistungen nach den Absätzen 1 und 4..