Die Hafenbehörde des Tyrrhenischen Meeres
kündigte heute die 14-tägige Verlängerung der
Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen für
Zugang zu Finanzierungen, die auf den Kauf abzielen, oder
Umrüstung von Fahrzeugen auf Allrad-Elektro- oder Wasserstoffantrieb
Betriebseinheiten für den Güter- und Personenverkehr, wie z. B. Kräne
Mobiliar auf Rädern, Gabelstapler, Lokomotiven oder Lokotraktoren,
Shuttles für den kollektiven Transport von Personen im Hafengebiet,
Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge, die für die Abfallsammlung verwendet werden. Das
Frist für die Einreichung von Anträgen
und zwar auf 12.00 Uhr am 31. Januar.
Die Auswahl der potenziellen Begünstigten erfolgt auf der Grundlage
drei Auswahlkriterien: das der Dauer des Studiums
Konzession oder Genehmigung (mit einem Bonus auf den
längere Laufzeit), die einer möglichen privaten Kofinanzierung im
zusätzlich zu dem geforderten öffentlichen Beitrag und dem Beitrag der Kohärenz
der vorgelegten Investition im Hinblick auf die Ziele der
Nachhaltigkeit des Hafenbetriebs. Die Investition muss
bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.
Die Ausschreibung wird vollständig aus Mitteln des Programms finanziert
NextGenerationEU – Nationaler Aufbau- und Resilienzplan
Komponente "Intermodalität und integrierte Logistik"
und gewährt im Rahmen der De-minimis-Regelung nicht rückzahlbare Zuschüsse,
bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 Euro pro Unternehmen.