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Brüssel fordert Italien auf, die MwSt-Richtlinie im Hinblick auf die Befreiung für Schiffe
Mit Gründen versehene Stellungnahmen an Belgien, Zypern, Estland, Frankreich, Polen, Portugal und dem Vereinigten Königreich zu drängen, die Verabschiedung des neuen Systems der Hafenstaatkontrolle
Heute hat die Europäische Kommission förmlich Italien gebeten, mit der MwSt-Richtlinie in Bezug auf die Befreiung für Schiffe und dann den nationalen Rechtsvorschriften, um sie in Einklang zu bringen mit dem Gemeinschaftsrecht zu ändern. Brüssel sagte, dass die Richtlinie von 28 November 2006 über das gemeinsame Steuersystem der Wert ermöglicht hat, unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer befreit für die Lieferung von Waren für die Lieferung und Bereitstellung von Schiffen auf hoher See, und für die Lieferung, Umbau, Reparatur, Wartung und Leasing von solchen Schiffen.
Die EU-Kommission sagte, dass die italienischen Rechtsvorschriften über die Set geht unter die Richtlinie und MwSt-Befreiung gilt für Handelsschiffe nicht segeln auf hoher See, und schließt aus, dass einige Dienste einbezogen werden sollten und eine Befreiung für Schiffe für öffentliche Einrichtungen, entgegen den Bestimmungen der MwSt-Richtlinie.Die Kommission erklärte, dass es den italienischen Behörden haben einen Mahnschreiben, 15. Mai 2009 und dass in der Antwort auf dieses Schreiben haben die italienischen Behörden verpflichtet hatte, die nationalen Rechtsvorschriften in der EU zu bringen, aber bis heute die italienischem Recht noch nicht geändert worden.
Die Europäische Kommission hat ihren Wunsch in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt ist. In Abwesenheit von Regulierung innerhalb von zwei Monaten nach Versendung der mit Gründen versehenen Stellungnahme, so kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anrufen.