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Der Gerichtshof von der EU legt fest, dass Spanien von der hafen Arbeit zum thema die gemeinschafts Normen verletzt hat
Zwingt ottempera ich die hafen Betriebe zu zu einem SAGEP teilnehmen, nicht zu den Pflichten auf dem Niederlassungsrecht zu den Sinnen von dem Artikel 49 von dem TFUE
12 Diciembre 2014
Der Gerichtshof von der Europäischen Union hat gestern ein Urteil mit Referenz zu dem vorgeschlagenen Einspruch den 14 2013 von der Europäischen Kommission November gesandt, sodass es ausgesagt wird, dass Spanien, zwingt die Betriebe, der die hafen Arbeit leitet, die de de), nämlich und auf jeden fall, in den spanischen Häfen von dem allgemeinen Interesse zu zu dem Kapital von einem SAGEP (Sociedad Anónima Gestión Estibadores Portuarios zu einer Aktiengesellschaft nicht lässt sie zuteilnehmen sind permanent sind vorübergehend operieren, um eigen Personal zu übernehmen sich zu dem Markt zu wenden, es sei denn die von dem SAGEP vorschlagen Arbeiter geeignet nicht sind oder unzureichend sind ( von 27 September 2012), ist es weniger zu den Pflichten auf das so genannte Niederlassungsrecht gekommen, das von dem Artikel 49 von dem Abkommen auf dem Funktionieren von der Europäischen Union definiert wird.
Der Hof hat an zweiter stelle von der Europäischen Kommission ausstreckt empfangen, welch Spanien, mit dem von dem nationalen Gesetz auf den Häfen einführt System neue ( von 23 Juli 2010), ottempera sie verpflichtet die hafen Betriebe zu zu einem SAGEP und lässt nicht zuteilnehmen, genau nicht zu den Pflichten sich zu dem Markt zu wenden, um eigen Personal zu übernehmen, und von welch zu dem Artikel 49 von dem TFUE festgelegt es hat, dass solches Regime eine Einschränkung zu der Freiheit von der Anlage bestimmt.
Der Gerichtshof von der EU hat erhoben, dass die für die Bereitstellung von der hafen Arbeit in den spanischen Häfen festlegen solchen Voraussetzungen wenn zu diesem letzten eine Tätigkeit von dem Umschlag von Gütern von den Waren sich soviel zu den Technikern mit Sitz in Spanien bezüglich jen von anderen Mitgliedsstaaten von der EU dies ankann "" wenden ,"verhindern", um eigen zu entwickeln sich in den spanischen Häfen festzulegen. Der Hof hat an zweiter stelle außerdem von der Europäischen Kommission ausstreckt empfangen, welch solche Pflichten hafen ausländischen zu einer Anpassung der die Betriebe kann zwingen, sich in den spanischen Häfen festzulegen, um sie abzuraten die finanz solchen Implikationen haben.
Spanien ist sich bestätigt Verteidigung, dass diese Voraussetzungen für die Bildung von den SAGEP für die Aufwendung von den hafen Arbeitern und als in den letzten tagen notwendig folglich von den Hafen Gesellschaften von den Häfen von Genua und Savona im Vorschlag für die vorweist hafen Arbeit stützt sind, als solche Typologie von der Tätigkeit öffentliche Versorgungsbetriebe von dem allgemeinen Interesse costituisce, ( von dem 5 Dezember 2014), und, dass solche Einschränkungen sind notwendig diesselben Arbeiter zu wahren. Gemäss der Europäischen Kommission können die gemeinwohlorientierten Leistungen, die ähnlichen Methoden zu jen adoptiert in anderen Mitgliedsstaaten als die Verwaltung von den hafen Betrieben von den Agenturen für die Arbeit anstelle von garantiert mit weniger eingreifenden anderen Methoden sein, damit die Ziele von der Kontinuität und der Qualität von dem Dienst und von dem Umschlag von Gütern von den Waren von die Arbeiter zu schützen zu erreichen, damit diese Unternehmen können, frei Arbeiter auf der vorübergehenden ständigen Basis oder der Schöpfung von einer leitet Reserve von der hafen Arbeit von den Privatunternehmen übernehmen, die die wie Unternehmen für Zeitarbeit liefern die Arbeiter zu den Terminalisti funktionieren.