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Confetra die Kleinunternehmen von dem Selbsttransport auf den Einzahlungen von den Steuern freistellen Waren von der Einzahlung von der Erhöhung von 0.4%
Die Maßnahme von den Steuererleichterungen wird gemacht bemerkt nur gestern, nach dem nützlichen Begriff, um die Bezahlung ohne Erhöhung durchzuführen
5 Julio 2017
Das Allgemeine Bündnis hat Italiana von Trasporti von der Logistik (Confetra) und die Anfrage vorangekommen, der die Kleinunternehmen von dem Selbsttransport Waren folgende Juli 31 von der Einzahlung von der Erhöhung von 0.4% auf den Einzahlungen von den Steuern auf den Einkommen in der Fälligkeit freigestellt werden.
Die Rechtfertigung ist,- hat Confetra erklärt -, der jen Betriebe von dem Selbsttransport können, in der Erklärung von den Einkommen anwenden, dass die Maßnahme von den Steuererleichterungen gemacht bemerkt von der Agentur von Entrate nur gestern wird, wenn der nützliche Begriff (Juni jetzt 30 verfallen hatte), um die Bezahlung ohne Erhöhung durchzuführen.
Das Bündnis hat betont, als Waren Juli und folglich die Erhöhung von 0.4% vorhersieht in über General für die Betriebe von dem Selbsttransport erst nützliches würde für jen Betriebe ungerecht sein ist von Fatto die Fälligkeit von 31, um die mit Gewissheit bestimmen Einzahlungen durchzuführen.