Ab 2031 wird die Lkw-Maut entsprechend der
(HVC), die 2015 eingeführte Schweizer LKW-Steuer
2001 in der Schweiz zur Finanzierung von Infrastrukturarbeiten
externen Kosten, die durch den Straßenverkehr verursacht werden, wird auch auf die
bis hin zu Elektro-Lkw. Dies teilte der Bundesrat heute mit
Das Schweizer Parlament kündigt den Start der Vernehmlassung zu diesem Projekt an
und erklärte, dass die Ausdehnung der Steuer auf Kraftfahrzeuge
Elektroantrieb zielt darauf ab, die Steuer zu ermöglichen, die
Im Jahr 2022 erwirtschaftete sie einen Umsatz von rund 1,7 Milliarden Franken
weiterhin die durch den Schwerlast- und Schwerlastverkehr verursachten Kosten zu decken und
den Güterverkehr auf der Schiene weiter zu fördern.
Die Exekutive präzisierte auch, dass, um nicht zu verlangsamen,
Modernisierung der Lkw-Flotte, auch Maßnahmen sind geplant
Förderung für diejenigen mit Elektroantrieb.
Zur Begründung des Entscheids führte der Bundesrat aus, dass
Aufgrund der technischen Entwicklungen hat das TTPCP-System seine
Grenzwerte, da derzeit 90 % der Lkw unter die
Kategorie von Steuersätzen und darüber hinaus
Die Nutzung von Elektrofahrzeugen, die von Elektrofahrzeugen angetrieben werden, nimmt zu.
die von der HVC ausgenommen sind, und in den nächsten Jahren
Diese Entwicklung könnte zu Einnahmeausfällen in Höhe von
mehrere Milliarden Franken. Der Rat erinnerte daran, dass er
gemeldetes Risiko, das die Ziele der
der Steuer, bereits im Verkehrsübertragungsbericht
aus dem Jahr 2019, in dem sie auf die Notwendigkeit hinwies,
Weiterentwicklung des HVC.
Der Rat erklärte, dass der Entwurf die
Elektro-Lkw der teuersten Steuerkategorie unterwerfen
kostengünstig, da sie keine direkten Emissionen von Stoffen erzeugen
Schadstoffe und verursachen geringere externe Kosten als Hochdruckfahrzeuge.
fossiler Antrieb. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die
Euro VI, die umweltfreundlichsten Lkw mit fossilem Antrieb,
Zuordnung zur zweitkostengünstigsten Kategorie.
Zudem schlägt der Bundesrat zwei Massnahmen vor
Begleitpersonen: Bei der ersten gibt es eine Ermäßigung für
neue und bereits zugelassene Elektro-Lkw; mit der zweiten,
Mit der Anschaffung neuer Elektro-Lkw
mit Sitz in der Schweiz können wählen, ob sie den Rabatt in Anspruch nehmen oder
eines Investitionsbeitrags. Beide Maßnahmen werden eine
befristet von 2031 bis 2035.
Die Konsultation zum Projekt dauert bis zum 23.
Mai.