Assosped Venezia und Anasped haben für die nächsten 28
Februar ab 16.30 Uhr im Hotel Belstay in Marghera
(Venedig) eine Konferenz, die sich an alle Zollagenten richtet
und Speditionsunternehmen, die sich auf zwei sehr wichtige Themen konzentrierten:
aktuell. Die erste betrifft die Anwendung von Kohlenstoff
Grenzausgleichsmechanismus
an den Grenzen), d. h. die Verordnung der Europäischen Union
über Umweltzölle auf Waren mit hohem
Treibhausgasemissionen, die in die EU eingeführt werden, insbesondere
Einfuhren von Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemitteln,
Elektrizität, Wasserstoff. Die erste Phase, bei der es sich um eine Übergangsphase handelt, ist
Oktober 2023 in Kraft getreten und tritt endgültig in Kraft
2026 oder 2027.
Die Verordnung sieht zwei Stufen der Anwendung vor:
"Übergangszeit", die mit dem Datum der
Inkrafttreten der Regel am 1. Oktober 2023 und endet
am 31. Dezember 2025. Während dieser Übergangszeit wird die Abgabe nicht
auf eingeführte Waren angewandt werden, aber sie werden nur
Informationen über die Mengen der eingehenden Produkte, die
einschließlich der Bewertung der grauen Emissionen. In
In dieser Phase beginnt die Zulassung der
Verpflichteten durch die zuständigen Behörden
National. Darauf folgt die "endgültige" Phase, die von der
1. Januar 2026, wenn der Mechanismus in Kraft tritt
definitiv. In der ersten Phase haben die Betreiber
Artikel 2 der Durchführungsverordnung, der Verordnung (EU) Nr.
Verordnung (EU) Nr. 2023/1773 (Einführer oder indirekter Vertreter)
quartalsweise Daten zu erheben und zu übermitteln
an die Europäische Kommission.
Infolge technischer Probleme beim Einloggen und
Funktionsweise des CBAM-Übergangsregisters hat die Kommission
beachten Sie, dass ab dem 1. Februar 2024
Eine neue Funktion ist im Transientenregister verfügbar
die es den Registranten ermöglicht, innerhalb der festgelegten Bedingungen
Kommission die Möglichkeit zur Vorlage des Berichts
CBAM über die Frist am 31. Januar 2024 hinaus, die für den ersten
viermonatige Geltungsdauer (Oktober 2023 bis Januar 2024).
In engem Zusammenhang mit der Anwendung der neuen Verordnung
Es stellt sich die Frage der direkten oder indirekten Vertretung
Der Zoll wird das zweite Thema der Konferenz sein.
Vertretung beim Zoll bedeutet die Möglichkeit,
im Hinblick auf den Abschluss des Verfahrens durch eine andere Partei vertreten werden
zollformalitäten. Es gibt zwei Arten von
Vertretung im Sinne des italienischen Zivilgesetzbuches:
Im Falle einer unmittelbaren Vertretung handelt der Vertreter im Namen und
im Namen Dritter - und mittelbar - im Falle der indirekten Vertretung
Der Vertreter handelt im eigenen Namen und im Auftrag anderer. Das
Die Art der Vertretung wirkt sich eindeutig auf die Verpflichtungen aus, die der
Doganalyst geht sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber dem Kunden davon aus,
der Zoll- und Monopolbehörde.
Während der Konferenz wird er über diese Themen sprechen
Anwältin Sara Armella nach Andrea's Grußwort und Vorstellung
Scarpa, Präsident von Assosped Venezia, vertreten durch Marco Corda, Präsident
Verband der Zollagenten von Venedig, vertreten durch Massimo De Gregorio,
Präsident von Anasped, und Franco Letrari, interregionaler Direktor
Zoll- und Monopolbehörde von Venetien und Friaul
VenedigGiulien.