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HÄFEN
Der Staatsrat gab der Berufung des Co.Na.Te.Co statt. gegen die Hafenbehörde von Neapel wegen fehlender Baggerarbeiten
Für einen finanziellen Verlust von 37,88 Mio. €, den das Unternehmen in erster Instanz beanstandet hatte, wurde eine Entschädigung in Höhe von 2,16 Mio. € festgestellt
Roma
3 Juli 2024
Der Consiglio di Stato (Staatsrat) gab dem Rechtsmittel des
Neapolitanisches Konsortium Terminal Container (Co.Na.Te.Co.) in der
gegen die Hafenbehörde des Tyrrhenischen Meeres
Zentrale, die das Recht des Unternehmens bestätigt, das
gleichnamigen Containerterminal im Hafen von Neapel
Ersatz des seit 2010 durch die
Versäumnis, Baggerarbeiten durch das Unternehmen durchzuführen
Hafen.
Mit dem Antrag hatte das Hafenunternehmen die Vollstreckung beantragt
des Urteils des Abschnitts V des Staatsrats vom 22.
November 2022 über die Berufung der Terminalgesellschaft
gegen die PSA für die Reform des Urteils von 2016, mit dem die
Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht für Kampanien hatte die
die Hafenbehörde zur Zahlung einer Geldbuße zu verurteilen
Entschädigung, woraufhin die PSA die
Zahlungsbereitschaft eines Betrags von ca. 908 Tsd.
Schäden in Höhe von 37,88 Mio. €, beziffert in
zunächst vom Terminalbetreiber, davon 14,1 Mio. EUR für die
Kosten zur Überwindung der Unannehmlichkeiten aufgrund der
Tiefgang durch Durchführung von Arbeiten zur Anordnung des Meeresbodens vor Ort
des PSA sowie 9,5 Mio. € laufende Gewinne
und 14,2 Mio. € als künftiger entgangener Gewinn für die
Gewinneinbußen aufgrund der verstärkten jährlichen
Container. Co.Na.Te.Co. hat den Vorschlag für eine Entschädigung geprüft
Hafenbehörde, die der Rechtskraft des Landesverwaltungsgerichts nicht nachkommt, und der beiden
Parteien nach einer kürzlich erlassenen Anordnung keine Einigung erzielt hatten
des Staatsrats, der die Parteien nachdrücklich aufforderte,
Führen Sie eine Berechnung der durchschnittlichen Behälter durch, die gehandhabt werden können.
In seiner letzten Entscheidung stellte der Staatsrat fest, dass es keine
da die PSA "in der Lage war, eine Bewertung in
Rechtskraft ist die Höhe der
Container, die im Bezugszeitraum tatsächlich umgeschlagen werden können
für die Jahre nach 2010 das einzige Kriterium, auf das in der
in der Exekutive angewendet werden kann, ist, dass,
im erstinstanzlichen Urteil, das nicht in der
aus dem Urteil Ottemperanda hervorgeht, wonach diese
entspricht dem geschätzten Maß von 350.000 Einheiten, bei dem
die Reduzierung um 30 % im Vergleich zum
geschätzten Mengen durch die technische Beratung des Antragstellers,
da es sich um eine Beurteilungsbeurteilung handelt". Das Urteil
heißt es: "Es ist daher notwendig, den Grundsatz zu bekräftigen, der geeignet ist,
die gerichtliche Anordnung in dem noch fehlenden Teil ergänzen,
und für die Jahre nach 2010 sowie für die
wie es bereits rechtskräftig für
Jahr 2010 ist die grobe Schätzung auf der Grundlage der
350.000 Container mit dem erwarteten Prozentsatz von
30 % weniger im Vergleich zu den vom Beratungsunternehmen geschätzten Volumina
Technik des Antragstellers" und erklärt, dass "diese
Kurz gesagt, es ermöglicht, die Summe von € als korrekt zu betrachten
2.163.110,00 Schadenersatz fällig, auf den bis
Am Ende bestand das Konsortium darauf, dass es unmöglich sei,
Eine versöhnliche Lösung, die ebenfalls wünschenswert ist, kann mit der
die Behörde".