- Das Schutzgericht von dem Markt (AGCM) hat und zu Costa Crociere die gesamten Geldstrafen für Euro für zwei handels inkorrekte in die tat setzt Praktiken von der crocieristica Gesellschaft irrogato 150mila. Das Vorgehen betraf auch welch die Verbreitung durch die fernseh Werbespots zu der nationalen Verbreitung, mittels, von, zu und zu, der Internetsite von der Gesellschaft, der Handelsinformation in Bezug auf den anwendet endgültigen Preis für die werben Kreuzfahrten, den Bedingungen, den Grenzen für die Ausübung von den vertraglichen Rechten von den Verbrauchern durch ein werbe relatives Flugblatt zu der Jahreszeit November März 2011, unvollständigen und widersprüchlichen und und (die Preise angekündigten von den Kreuzfahrten schloss nicht einige Stimmen von den Kosten ein, die Quote Dienst, die hafen Gebühren, die Quote von der Eintragung,- erklärt die Antimonopol Autorität -, dass sie neben mit den knapp zugänglichen Modalitäten und zu dem Moment von dem Kauf angegeben wurden); es war außerdem unter Prüfung das Angebot von dem zubehör konsistenten Dienst in einer versicherungs optionalen Police mittels ein automatisches System von der Vorauswahl online.
- Das AGCM hat präzisiert, dass es das handels auf praktiziert, dass es, für den fernseh Weg und durch Netz Internet verbreitet wird, wird die Meinung zu der Autorität für die Garantien in den Kommunikationen erfordert das hat zu den Sinnen von den Artikeln 20, 21, 22 23 ihn gehalten inkorrekt, Brief d), und, Brief v), von dem Code von Consumo.
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