Die Europäische Kommission hat heute einen neuen Vorschlag zur
kombinierten Verkehr mit dem Ziel, die Spezifikation zu aktualisieren
Diese Richtlinie wurde zuletzt 1992 geändert. Das
Tatsächlich hatte die Kommission 1998 und 2017 zwei
Vorschläge zur Aktualisierung, aber in beiden Fällen ist der Vorschlag,
wurde von der Kommission zurückgezogen, weil die
Die gesetzgebenden Organe hatten keine zufriedenstellende Einigung erzielt.
Zusätzlich zu den geltenden Regulierungsmaßnahmen sieht der neue Vorschlag vor,
führt eine Ausnahme von vorübergehenden Fahrverboten ein, wie z. B.
Fahrverbote am Wochenende für den Transport
Kurzstreckenverkehr auf der Straße im kombinierten Verkehr. Außerdem
legt für die Mitgliedstaaten ein Reduktionsziel von mindestens
10 % der durchschnittlichen Kosten des kombinierten Verkehrs
innerhalb von sieben Jahren von Tür zu Tür und fordert sie auf, die
die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen. Der Vorschlag
sieht ferner vor, dass die Betreiber intermodaler Terminals verpflichtet sind,
auf ihren jeweiligen Websites ein Mindestmaß an Informationen über die Dienste bereitzustellen
und auf den Einrichtungen ihrer Terminals im Hoheitsgebiet der EU.
"Im Jahr 2022 – erinnerte der EU-Kommissar an die
Verkehr, Adina Valean, stellt den Vorschlag vor - auf der Straße
13,6 Milliarden Tonnen Güter wurden transportiert.
Dieser Transport von Gütern ist für die Wirtschaft unerlässlich
Und da die Nachfrage steigt, müssen wir die
Kosten und Emissionen zu kontrollieren. Mit unserem Vorschlag - hat
erläutert - Lkw werden ihre Rolle in der
Güterverkehr, sondern ihre Kombination mit anderen Verkehrsträgern
nachhaltigere Verkehrssysteme, wie z. B. Binnenschiffe,
Kurzstreckenseeverkehr oder Züge senken die externen Kosten
und die Nutzung des Verkehrsnetzes auf
Nutzen für die Bürger und die Wirtschaft".
Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament geprüft und
vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens.