Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet
Stellungnahmen zu Ihrem Vorschlag für ein neues
Gruppenfreistellungsverordnung für den Verkehr
(TBVO), mit der Gruppenfreistellungen für bestimmte
Arten von Beihilfen für den Schienenverkehr, den multimodalen Verkehr
Binnenschiffsverkehr im Vergleich zum gewöhnlichen
EU-Beihilfevorschriften. Ziel ist es,
Förderung einer nachhaltigen und Online-Verkehrspolitik
mit den Zielen des Grünen Deals der EU vereinbar sind. Bemerkungen sollten gemacht werden
muss bis zum 3. April eingegangen sein.
unter Hinweis darauf, dass derzeit alle staatlichen Beihilfemaßnahmen
zur Förderung eines nachhaltigen Landverkehrs
Brüssel mitgeteilt wurde, hat die Europäische Kommission präzisiert, dass
Wie die Prüfung jedoch ergab,
Angemessenheit der Normen, bestimmte Kategorien von Subventionen
für den Eisenbahnsektor und andere Verkehrssektoren
nachhaltigen Landverkehr wie Binnenschifffahrt und
Einige multimodale Verkehrslösungen haben systematisch
zu der Entscheidung geführt hat, keine Einwände gegen diese
öffentliche Finanzierung, ohne dass dies
Probleme. Dabei handelt es sich insbesondere um die
EU-Kommission - Beihilfen zur Senkung externer Kosten,
d. h. Beihilfen zur Deckung der Kostendifferenz
zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern, wie z. B.
Verschmutzungskosten sowie Beihilfen für den Einsatz von
Infrastruktur- und Interoperabilitätsbeihilfen,
auch Beihilfen für Infrastrukturen wie Terminals
intermodale und private Gleise.
Die Kommission erinnerte daran, dass dieselben Interessenträger der
und die Mitgliedstaaten haben wiederholt eine Ausnahme von der
für diese Kategorien und dass fast die Hälfte aller
Die seit 2012 in diesem Bereich getroffenen Beschlüsse bestehen aus
Verlängerung bestehender Maßnahmen oder die Wiedereinführung
Präzedenzfälle, die, wie die Kommission feststellte, darauf hindeuten könnten, dass
in der Erwägung, dass diese Maßnahmen keine Probleme aufwerfen.