Der Bundesrat hat heute eine
Lockerung der Vorschriften für die Registrierung von Seeschiffen in der
Schweizerisches Schifffahrtsregister mit dem Ziel, die Zahl der
Schiffe, die unter Schweizer Flagge fahren. Änderungen der Regeln werden in Kraft treten
in Kraft am 1. Januar.
Der Vorstand wies darauf hin, dass derzeit in der Schweiz die
die Hindernisse für die Registrierung von Schiffen sind beträchtlich und
In den letzten Jahren hat sich die kommerzielle Seeflotte der Schweiz vergrössert
um ca. 75 % reduziert. Zur Erleichterung der Registrierung von Schiffen und
Yachten werden dann die Voraussetzungen für die Registrierung gelockert und
gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Kodex, die für
Beschränkungen, die sich auf die Staatsangehörigkeit der
Eigentümer, wirtschaftliche Eigentümer,
für Betriebswirtschaftslehre und Management. Es wurde auch
beschlossen, die Bestimmungen so anzupassen, dass die
kann mehrheitlich durch Kapital von
ohne zusätzliche Bedingungen erfüllen zu müssen, wie z. B.
anderer Unternehmen.
In Bezug auf die Registrierung von Yachten wird mit der Lockerung der
Regeln Juristische Personen können sich auch auf ihren eigenen Namen registrieren lassen
nichtgewerbliche Schiffe, die im Schweizerischen Yachtregister eingetragen sind,
eine Möglichkeit, die bisher ausschließlich vorbehalten war
Einzelpersonen und Verbände. Die Adaption
der Yachtverordnung sieht auch vor, dass die Gültigkeit der
des Flaggenzeugnisses, das erforderlich ist, damit eine Yacht
kann die Schweizer Flagge hissen, von drei auf fünf verlängert werden
Jahre.
Die neusten Daten zur Grösse des Schweizer Registers
seit März letzten Jahres wurden nur 13 Schiffe registriert
Seecontainer, allesamt Massengutfrachter, für insgesamt 462 Tausend Tonnen
Bruttoraumzahl.