
Am 21. August hat die Regulierungsbehörde der
Trasporti hat zwei Stellungnahmen veröffentlicht, die von der Verkehrsbehörde angefordert wurden
Hafensystem des zentralen Tyrrhenischen Meeres relativ
die Verlängerung der Laufzeit der beantragten Konzessionsverträge
aus dem So.Te.Co. und Co.Na.Te.Co., Unternehmen, die die
gleichnamige Containerterminals im Hafen von Neapel. So.Te.Co., Inhaber
einer Konzession, die am 2. April 2029 ausläuft, am 28. März 2029
ersuchte die Hafenbehörde von Kampanien um eine Verlängerung der Laufzeit um fünf Jahre
der Konzession, um die
Investitionen im Zusammenhang mit Interventionen, die für die Anpassung an die
von Hafenanlagen und für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der
der Konzession. Ebenso Co.Na.Te.Co., Inhaber eines
Konzession, die am 23. März 20298 ausläuft, am 7. November 20298
Die Hafenbehörde wurde aufgefordert, die Laufzeit des Vertrags um fünf Jahre zu verlängern
der Konzession aus denselben Gründen zu erteilen.
In seinen beiden Stellungnahmen betonte der ART, dass "es den Anschein hat, dass
Es ist erforderlich, dass der Investitionsplan und der entsprechende Zeitraum
im Einklang mit der Verlängerung der Laufzeit der
Konzession in Rede stehen" und stellte fest, dass
Zu den von den beiden Unternehmen eingereichten Anträgen
Terminalisten ist der Wirtschafts- und Finanzplan "nicht
vollständig ausgefüllt, weil die
jährliche Aufschlüsselung der Investitionen für einzelne
Interventionen und aufgrund der Nichtberücksichtigung von Abschreibungen
im Zusammenhang mit Investitionen, die vor 2025 getätigt wurden, aber noch nicht
zu diesem Zeitpunkt vollständig abgeschrieben wurde". Er stellte ferner fest, dass
dass im "vorläufigen Finanzplan, die Aufwertung der
des Postens 2 - Operativer Cashflow (FCON) - ist der
Summe der Anlageverwaltung allein, wobei
Berücksichtigung des Cashflows des Managements
Strömung; Eine Integration in diesem Sinne scheint für die Zwecke der
über die korrekte Bewertung des betreffenden Gegenstands. Es ist nicht
Die Berechnung des Kapitalwerts wurde ebenfalls vorgelegt, noch
alternative Methode zu verwenden, die auf der Grundlage
der im Zeitplan vorgesehenen Investitionen, die Angemessenheit
Bestimmung der Dauer der Verlängerung der Konzession
fraglich; Daher erscheint eine Integration in diesem Sinne angebracht
der zur Verfügung gestellten Dokumentation".
Schließlich meldete die ART eine Diskrepanz am Horizont
den Zeitpunkt der Konzessionen und die Dauer der Konzessionen selbst,
die um fünf Jahre über das Ablaufdatum hinaus verlängert werden soll
Setze das derzeit auf So.Te.Co. ist auf den 2. April datiert
2029 und für Co.Na.Te.Co. bis zum 23. März 2029. Die Behörde des
Verkehrsregulierung wurde festgestellt, dass der Verkehrsplan
Die Abschreibung endet mit So.Te.Co. bis 2038 und für Co.Na.Te.Co. pro
2036 und "daher erscheint die Abschreibung von Beteiligungen
an einem Datum abgeschlossen werden, das nach dem Datum liegt, das zur Folge hätte, dass die
der Konzession, wenn dem Antrag auf Verlängerung stattgegeben würde"
(2034)'. In den beiden Stellungnahmen wird darauf hingewiesen, dass bis zum Jahr 2034
Für So.Te.Co gibt es noch Sachanlagen. und für
Co.Na.Te.Co. in Höhe von rund 1,2 Mio. bzw. 14,9 Mio.
des Euro "nicht nur auf das Fehlen einer vollständigen Abwertung
von Neuinvestitionen, aber vermutlich auch von weiteren
Investitionen, die im Vorfeld geplant und getätigt wurden. Auch
der in den Blättern I angegebene Zeithorizont (Nachfrageprognosen)
und IV. (Rechnungslegungsschemata) scheint nicht mit dem Ablaufdatum vereinbar zu sein
der Konzession im Falle der Genehmigung der Verlängerung, da
Beide Blätter beziehen sich auf das Jahr 2035. Zu beachten ist - weiter geht es mit der
ART - dass diese Umstände im Widerspruch zu den
Bestimmungen sowie mit der allgemeinen Begründung der Vorschriften
anwendbar auf die Messung der Dauer der
Zugeständnisse an den Investitionsplan zu machen, die auch darauf abzielen, die
Die neuen Konzessionäre werden mit der Übernahme der
Ablauf der Konzession".