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Die italienische Regierung stellt die Beschränkungen für Kreuzfahrtaktivitäten wieder auf, die denen vom August ähneln
Aktualisierte Leitlinien für die Bewältigung des epidemiologischen Coronavirus-Notfalls an Bord von Schiffen
4 Noviembre 2020
Darüber hinaus erlaubt das Dekret ausländische Flaggenschiffe Kreuzfahrtdienste, die Einfahrt in italienische Häfen in der für den Fall, dass letztere von Anlaufhäfen stammen, die sich in In den Listen A, B und C des Anhangs 20 aufgeführte Staaten oder Gebiete Reisen ins und aus dem Ausland. Liste A enthält Republik San Marino und Vatikanstadt. Liste B enthält Österreich, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (einschließlich der Faer-Oer-Inseln und Grönlands), Estland, Finnland, Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Slowakei, Slowenien, Schweden, Ungarn, Island, Liechtenstein, Norwegen (einschließlich Spitzbergen und Jan-Mayen-Inseln), der Schweiz, Andorras und des Fürstentums München. Liste C umfasst Belgien, Frankreich (einschließlich Guadeloupe, Martinique, Guyana, Réunion, Mayotte und mit Ausnahme anderer Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents), die Niederlande (ausgenommen Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents), Tschechische Republik, Spanien (einschließlich Gebiete auf dem afrikanischen Kontinent), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (einschließlich Inseln in der Kanal, Gibraltar, Insel Man und britische Stützpunkte auf der Insel Zypern und ohne Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents).
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass alle Passagiere an Bord der Schiffe der fremden Flagge nicht in der vierzehn Tage vor der Einfahrt in den italienischen Hafen in In den Listen D aufgeführten Staaten oder Gebieten (Australien, Kanada, Georgien, Japan, Neuseeland, Rumänien, Ruanda, Republik Korea, Thailand, Tunesien und Uruguay), E (alle Staaten und Gebiete, die nicht ausdrücklich in einer anderen Liste angegeben) und F (ab 9 Juli 2020: Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kuwait, Nordmakedonien, Moldawien, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik; ab 16. Juli 2020: Kosovo, Montenegro; ab 13. August 2020: Kolumbien). Darüber hinaus sind Zwischenstopps nur in Staaten und Territorien Listen A, B und C und kostenlose Ausflüge sind verboten, um die Kreuzfahrtdienste nicht bestimmte Maßnahmen zur Verhinderung von Ansteckung.