Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Reeder nicht ungerechtfertigt bestraft, wenn kein Kraftstoff geliefert wird Nachhaltig notwendig für Compliance. Er wiederholte dies heute Die Reederverbände der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) drängen darauf, Vertreter der EU-Institutionen, die in diesen Tagen tätig sind in der Endphase der Trilogverhandlungen zur FuelEU-Verordnung Maritime, deren Ziel die Förderung der Verwendung von Kraftstoff ist nachhaltige Alternativen im Seeverkehr, um eine Vereinbarung, die sicherstellt, dass der endgültige Text der Norm Der tatsächliche Erfolg der Energiewende der Schifffahrt. "Zu diesem Zweck - sie hat in einer Notiz die Vereinigung der Europäische Reeder - wir brauchen größtmögliche Anstrengungen, um Auf dem Markt verfügbare ausreichende Mengen von kohlenstoffarme und kohlenstofffreie Kraftstoffe zu einem Preis zugänglich".
Zu diesem Zweck forderte die ECSA die Vertreter der Parlament und Rat der EU "zur Unterstützung der Inklusion Pflicht von Kraftstofflieferanten im Rahmen von Anwendung von FuelEU Maritime, wie vom Parlament vorgeschlagen Europäischer Änderungsantrag 129 (Artikel 20 – Absatz 3c (neu)) ». Die Änderung, die am 19. Oktober letzten Jahres angenommen wurde, stellt fest, dass "wenn das Unternehmen oder der Betreiber Commercial schließt einen Vertrag mit einem Kraftstofflieferanten ab wodurch letztere für die Versorgung mit Brennstoffen verantwortlich ist. Konkret enthält dieser Vertrag Bestimmungen, in denen die Schadenersatzpflicht des Kraftstofflieferanten Unternehmen oder der gewerbliche Betreiber für die Zahlung von Sanktionen gemäß diesem Artikel, wenn Kraftstoffe in der vereinbarten Weise geliefert wurden. Zwecke Kraftstoffe, die unter diesen die Verträge müssen den Bestimmungen des Artikels 9 entsprechen; Absatz 1 Buchstabe b".
Für den Verband der europäischen Reeder ist "dies Bereitstellung zusammen mit einem verbindlichen Ziel für Lieferanten von Schiffstreibstoff, wie vom Parlament in RED III vorgeschlagen (die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, derzeit ebenfalls im Fokus der Trilogverhandlungen für seine Revision, Hrsg.), ist für die Energiewende im Seeverkehr von wesentlicher Bedeutung".
ECSA spezifizierte auch seine Online-Unterstützung für Prinzip, bedingt durch die obligatorische Einbeziehung von Lieferanten von Kraftstoff im Rahmen von FuelEU Maritime und Verfügbarkeit des Vorschlags in Abänderung 82 (Artikel 4a (neu)) über ein Unterkontingent für erneuerbare Kraftstoffe mit Ursprung nicht-biologisch und die Einführung eines Multiplikators hoch für den Einsatz nachhaltiger und skalierbarer Kraftstoffe für Seeverkehr im Rahmen der FuelEU-Seeverkehrsverordnung.