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WETTBEWERB
Die Struktur des "Antitrust", um zu überprüfen, ob die Terminalisten des Hafens von Neapel eine Tariferhöhung eingeführt haben, indem sie die Wettbewerbsvorschriften verletzen
Ein "energy surcharge" wird von den Spediteurs getragen
Roma
27 Juli 2023
Die Luftfahrtbehörde für Wettbewerb und Binnenmarkt leitete eine Untersuchung der Terminalistinnen CO.NA.CO.CO.CO.CO.CO.CO.CO. und SO.TE.CO. des Hafens von Neapel, des Unternehmens Marinest der Gruppe Mediterranean Shipping Company (MSC) ein, das das gesamte Gesellschaftskapital der ersten terminalistischen Gesellschaft und die indirekte Kontrolle über die zweite und die terminalistische Firma Terminal Flavio Gioia (TFG), die ebenfalls im Hafen Napoletano tätig ist, für eine angebliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung im Bereich der Güterbeförderungsleistungen im Hafensektor.
Nach Auffassung der Überwachungsbehörde hätten diese Betreiber vereinbart, gleichzeitig denselben Zollansatz anzuwenden, indem sie die neue Tarifnummer "energy surcharge" für alle für die Terminals des Hafens von Neapel bestimmten Container für den Hafen von Neapel einführen. Diese Vereinbarung würde die genaue Höhe des anzuwendenden Tarifs ermitteln (25 Euro je 20-Fuß-Behälter und 30 EUR pro 40-Fuß-Behälter) und der Zeitpunkt des Wirksamwerdens (1. Februar 2023) und tatsächlich von den Unternehmen. Durch die Angabe, dass diese Gebührenerhöhung nur von den terminalistischen Unternehmen des Hafens von Neapel eingeführt worden wäre, hat das Kartellverbot darauf hingewiesen, dass die angebliche Vereinbarung zur Koordinierung der Geschäftsstrategien aller Terminalisten, die beim Umschlag von Containern im Hafen von Neapel aktiv sind, scheinen den Wettbewerb auf dem betreffenden Markt spürbar zu verändern.
In der Mitteilung über die Einleitung des Beweisanschlags erklärt die AGCM, dass " mit einer gemeinsamen Anmerkung der Unternehmen Co. Na.Te.Co., TFG und SoTeCo an die Verbände A.C.C.C.E.A., ASSOSPENA, dem Rat Compartimentale Doganali-Versandunternehmen Neapel und das am 23. Januar 2023 datierte AdTP des Tyreno Centrale und datiert vom 23. Januar 2023 wurde Folgendes mitgeteilt: " [ ...] Der Schreibtisch für Hafenhäfen Co. Na.Te.Co., Terminal Flavio Gioia und So.Te.Co. sich mit einer allgemeinen Kostenanstiege konfrontiert [ ...], von denen vor allem die unvorhersehbare und unvorhersehbare Zunahme der Stromkosten (+ 130% im Vergleich zu 2021) und anderen Quellen zu erwarten ist. Brennstoffe (+ 40% Dieselkraftstoff) und als Kirsche auf der Kuchengräden, die automatische Erhöhung/Anpassung der Konzessionäre, die in diesem Jahr den unglaublichen Anstieg um 25% erreichen (was zu einem Anstieg um fast 10% im letzten Jahr hinzukommt). " Um diese Situation teilweise zu beheben, wurde festgestellt, dass die "Antitrust"-die genannten Terminalgesellschaften "beschlossen haben, in ihren jeweiligen Zolltarifs einen neuen Posten mit dem Namen" energy surcharge " einzuführen, der von der nächste 01.02.2023 an alle Importbehälter, die ihre Terminals anlanden, in Höhe von € 25 x jedes Behältnis mit 20 'und € 30 für jeden 40-' Behälter. Der Betrag wird am Ausgang des Behälters vom Terminal in einen der anderen nach der Anlandung getätigten Ausgaben umgestellt. "
Die AGCM weist darauf hin, dass "auf die Terminalitätsgesellschaften, auf die sich die Überwachungsbehörde bezieht, der oben genannte Tarif, der als" energy surcharge " bezeichnet wird, sich nicht nur auf den allgemeinen Kostenanstieg beziehen sollte. elektrische Energie und Brennstoffquellen im Allgemeinen, aber auch die Erhöhung des durch das AdTP MTC geschuldeten Verwaltungskanals. "
"Aus den Unterlagen, die im Rahmen der Akte erworben wurden-gibt es noch immer den" Antitrust "-ergibt sich auch, dass die Verbände, die an der genannten Mitteilung teilnehmen, durch ein gemeinsames Kommuniqué über eine gemeinsame Erklärung verfügen. widersprüchliche Erhöhungen der gemeldeten Erhöhungen: " Die Erhöhung der Energiekosten, die sich eindeutig auf die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anlandung von Containern auswirkt, und somit die Zielgruppe der Preisänderungen sind die Kunden, d. h. die Schifffahrtsunternehmen, denen unsere Mitarbeiter bereits die Nebendienstleistungen "" zugesagt haben. "
"Angesichts dieser Mitteilung-präzisiert die AGCM-die Terminalisten des Hafens von Neapel haben beschlossen, gemeinsam zu antworten, indem sie ihre gemeinsame Position mit der Mitteilung vom 27. Januar 2023 vertreten, in der es heißt:" [ ...] die Schreiben wiederholen alles. " die bereits in der betreffenden Mitteilung genannten Angaben und somit die Anwendung der neuen Tarifnummer in den bereits genannten Stundungsfristen erfolgen. " Die Terminalistinnen-Gesellschaften sehen in dieser Notiz jedoch die Möglichkeit vor, "einen Dialog zu eröffnen, der auf eine Überarbeitung unserer Entscheidung" ausgerichtet ist ", wenn das AdTP MTC das Wort ergreifen sollte, um die Erhöhung der Gerbstoffpreise zu beenden oder zu minimieren."
" Es ist schließlich bekannt, dass die AGCM bekannt ist-dass die von den terminalistischen Gesellschaften des Hafens von Neapel angekündigten und angekündigten Preiserhöhungen tatsächlich von diesen Parteien in den vereinbarten Fristen tatsächlich angewandt wurden, zumindest im Februar 2023. Diese Betreiber haben in der Tat die Liste der Spediteure erstellt, die im Februar 2023 mit dem "Surcharge" im Februar 2023 mit der Angabe des für jede Containerkategorie ausgezahlten Betrags angewendet wurden. "
Im Beschluss über die Einleitung der Untersuchung stellt die AGCM klar, dass " die gesammelten Unterlagen ergeben, dass zwischen den Unternehmen, die die Terminalistätigkeit im Hafen von Neapel betreiben, eine Vereinbarung über die gemeinsame Anwendung von Neapel besteht, die die gemeinsame Anwendung der Vereinbarung auf die gemeinsame Anwendung der Vereinbarung mit einem bestimmten Tarif
die Spediteure "und" die Vereinbarung über die Erhöhung der Entgelte für Dienstleistungen, die von den Abschluss-Terminalisten des Hafens von Neapel erbracht werden, als geeignet erscheinen, den Preiswettbewerb zwischen diesen Betreibern unter Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 2 erheblich zu beeinträchtigen, des Gesetzes Nr. 287/1990. Die vorliegende Vereinbarung betrifft die Tarife für Frachtumschlagleistungen im Hafen von Neapel, einer der wichtigsten Häfen in Italien, die von Seeverkehrsrouten für nationale und internationale Waren betroffen sind,-beobachtet noch die Antitrust. -könnte sich unter Verstoß gegen Artikel 101 AEUV auf den innergemeinschaftlichen Handel auswirken. Diese Vereinbarung erscheint schließlich, da sie die Gesamtheit der Wirtschaftsteilnehmer betrifft, die in der Erbringung von Containerumschlagsandiensten im Hafen von Neapel tätig sind ".