Im "Amtsblatt" ist am Freitag
Dekret Nr. 134 vom 30. August 200134
Ministerium für Infrastruktur und Verkehr, das die
Kriterien und Verfahren für die Gewährung von Steuern, die darauf abzielen, "
Förderung von Verkehrsdiensten, die die
signifikant negative externe Effekte und Emissionen
Schadstoffe, insbesondere CO2, auch um eine
Anteil des Straßengüterverkehrs an anderen Verkehrsträgern
nachhaltigeren Verkehr". In Artikel 4 heißt es:
Bei den Begünstigten handelt es sich um "Unternehmen mit Sitz in
Italien oder in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder
Europäischen Wirtschaftsraums und unter den Bedingungen der Gegenseitigkeit
Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsdienste in Anspruch nehmen, und
kombinierten Verkehr mit Sitz in der Schweiz, bestehend aus
Kapitalgesellschaften, einschließlich Kapitalgesellschaften
Genossenschaften".
Die Maßnahme genehmigt Ausgaben in Höhe von 22 Millionen Euro für
von 2023 bis 2026 und sieht vor, dass das Unternehmen
Antragsteller einen Beitrag "auf der Grundlage
Züge*km, die innerhalb von zwölf Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens betrieben wurden
dieser Regelung bis zu einem Höchstbetrag von 2,50 Euro je
Zug*km des intermodalen oder umgeladenen Verkehrs", Basismaßnahme
- spezifiziert das Dekret - das von
jährlichen Überprüfungen.