Im Hinblick auf die Einbeziehung des Sektors ab dem 1. Januar nächsten Jahres
im Allowance Trading System
Europäischen Union (EU-EHS) hat die Europäische Kommission
Durchführungsverordnung Nr. 2599 von 2023 über
Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie Nr. 87 von 2003
wird das EU-EHS für die Verwaltung von
Reedereien durch die
an eine Reederei, bei der
Referenzbehörde: der Mitgliedstaat, in dem
verantwortlich für die Geschäftsführung einer Reederei.
In Artikel 1 der Verordnung heißt es: "
Organisation oder Person, wie z. B. der Verwalter oder Charterer
Rumpf, der die Verantwortung für den Betrieb der
des Schiffes durch den Reeder und dass er sich damit einverstanden erklärt hat,
alle Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahrzunehmen, die ihm von der
Internationaler Code für die Schiffssicherheit und -abwehr.
Verhütung der Umweltverschmutzung gemäß Anhang I der Verordnung (EU)
Verordnung (EG) Nr. 336/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
übernahm auch die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen
Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG und die Verpflichtung
Abgabe von Zertifikaten gemäß den Artikeln 3g und 12 der
Richtlinie (im Folgenden "EHS-Verpflichtungen"),
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine solche Organisation oder Person
vom Reeder ordnungsgemäß angewiesen worden ist, die Verpflichtungen der
der EHS-Richtlinie". Zu diesem Zweck "kann die Organisation oder
der Referenzbehörde in Bezug auf
einer Reederei, ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass
die vom Reeder ordnungsgemäß angewiesen wurde,
die Verpflichtungen aus der EHS-Richtlinie zu erfüllen".