Gestern hat der Verwaltungsausschuss der Systembehörde
Portuale del Mar Ligure Occidentale hat eine befürwortende Stellungnahme zum
"Vorschriften für die Konzession von Flächen und Kais enthalten
innerhalb der Ligurischen Seesystembehörde
Western", die zur Vereinheitlichung der
Interne Bestimmungen des Unternehmens zum Ministerialdekret Nr. 202 vom 28.
Dezember 2022 "Verordnung mit Vorschriften für die Ausstellung von
Konzessionen von Flächen und Kais" eine langfristige Maßnahme
trat am 15. Januar in Kraft und
u. a. heißt es, dass "jeder
Das Sistema Portuale legt in seinen eigenen Vorschriften die Kriterien für die
Festlegung der staatlichen Grundgebühren, die in den einzelnen Häfen zu erheben sind
von der Kommission verwaltet werden, einschließlich derjenigen, die der Höhe der
Hafenverkehr und Verpflichtungen in Bezug auf Mengen und
Art der Investition".
Außerdem sieht die Verordnung Nr. 202 vor, dass die staatlichen
aus einer festen Komponente bestehen, die unter Berücksichtigung der
Lage, Ausdehnung und Beschaffenheit des Gebiets
Konzessionen, Grenzen und Vorteile bei der Nutzung der
der Konzession, die sich aus den Merkmalen des Gebiets ergibt, und
Umfang der vom Konzessionär vorgeschlagenen Investitionen
im Zusammenhang mit der Umsetzung oder Modernisierung der
Hafeninfrastruktur in der Region und eine variable Komponente
die durch die Anwendung auf den Wirtschafts- und Finanzplan der
Konzessionär von Indikatoren für das Niveau der Produktionseffizienz,
Energie- und Umweltauswirkungen der Tätigkeit sowie die
Qualität der angebotenen Dienstleistungen, auch in Bezug auf Absatzförderung und
Entwicklung der Intermodalität.