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HÄFEN
Die Bestimmungen über Prüfschilder für Neufahrzeuge sind geeignet, die Tätigkeit der Hafenunternehmen zu beeinträchtigen
Assiterminal und ANCIP berücksichtigen nicht die Probleme, die im Zusammenhang mit dem Hafenbetrieb auftreten
Genova
1 Juli 2024
Verbände von Terminalbetreibern und Hafenunternehmen haben
hervorgehoben, dass neue Kraftfahrzeuge, die noch nicht zugelassen sind,
ausgeschifft und in Häfen eingeschifft werden, gelten als
Wareneffekte, während die jüngsten Bestimmungen über die
Genehmigung für den Testverkehr mit diesen Fahrzeugrisiken
Hafengesellschaften zu entfernen und
zugelassenen Unternehmen für diese Art von Vorgängen.
In einer Mitteilung hat der italienische Hafen- und Terminalverband
Betreiber (Assiterminal) und der Nationale Verband der Unternehmen
Port Enterprises (ANCIP) haben die Auswirkungen auf die
diese Unternehmen wurden durch das Rundschreiben vom 2. Mai 2024 des
Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (Abteilung für Infrastruktur und Verkehr)
Verkehr und Schifffahrt - Generaldirektion
Motorisierung), die die entsprechenden Betriebshinweise lieferten
Die neuen Bestimmungen über den Testumlauf von
Fahrzeuge, insbesondere die Bestimmungen, die eine Reihe von
die maximale Anzahl von Genehmigungen, die jedem der
Personen, die befugt sind, die Berechtigung zur
Testumlauf, der der Anzahl der
Mitarbeiter sowie die Anzahl der Mitarbeiter
dauerhaft am Geschäft teilnehmen.
"Die neuen Bestimmungen in ihrer Fassung und
(auch unter Berücksichtigung der Bedienungsanleitung) -
Assiterminal und ANCIP - scheinen die
der relevanten Fragen, die sie im Rahmen der
Hafenbetrieb und -dienste gemäß Artikel 16 des Gesetzes vom 28. Januar 1994,
Nr. 84 speziell für Hafenunternehmen oder zu diesem Zweck
berechtigt zur Durchführung von Fahrzeughandhabungstätigkeiten
(Waren) beim Ausschiffen oder Einschiffen von Schiffen, die in den verschiedenen Häfen
Italiener kümmern sich um das Handling und den Shuttle der
noch nicht zugelassene Autos (sogenannte "Autos in der Police");
Diese Fahrzeuge - so haben die Verbände angegeben - sind überhaupt
bewirkt "Güter", die auf Schiffen entladen/eingeschifft werden, und
ähnlich wie jede andere Art von Waren, wie z. B.
Dies steht daher auch unter dem Vorbehalt eines angemessenen Versicherungsschutzes der
Schiffsfracht. Diese Fahrzeuge kommen tatsächlich an Bord in den Häfen an
von Ro-Ro-Schiffen und vor dem Inverkehrbringen
der Automobilindustrie, müssen be- und entladen und gelagert werden
vorübergehend in Hafengebieten, d. h. in hinteren Hafengebieten
außerhalb der Hafenbetriebsgebiete, während Sie auf die nächste
Transport zu den Händlern mit Autotransportern. Daran
Kontext ist/war die Testausleihe für die
Hafenunternehmen (zugelassen gemäß Artikel 16 des Gesetzes Nr. 16 des Gesetzes Nr.
84/1994) auf der Straßenstrecke (öffentlich, betrieblich, gemischt)
Sie verbindet die Betriebsflächen des Hafens mit den Parkplätzen
Autos, die sich in der Regel außerhalb der
Betriebskontext des Hafens; so viel, auch im Hinblick auf die
Tatsache, dass die von der Versicherung abgedeckten Autos transportiert werden müssen
Mitarbeiter von Hafengesellschaften und dürfen
in den (begrenzten) Einsatzgebieten auf Autotransporter verladen werden, um
zu Staus und gefährlichen Betriebsstörungen führen".
Er präzisierte, dass "die verschiedenen Hafenunternehmen
von dieser Art der Verarbeitung betroffen sind,
eine Anzahl von Prüfplatten, die dem hohen Volumen der
Fahrzeuge, die bei der Ankunft/Abfahrt von Schiffen abzufertigen sind",
Die beiden Verbände wiesen darauf hin, dass die jüngsten Bestimmungen,
"Durch die Parametrisierung der geringen Anzahl von
Arbeitnehmer dieser Unternehmen" zu einer
erhebliche Verringerung (in der Tat eine tatsächliche Reduzierung) der Zahl der
Probefahrerlaubnisse, die dem
Hafenunternehmen".
"Dieses Phänomen - unterstrichen Assiterminal und ANCIP
- für den gesamten Hafensektor folgende Risiken mit sich bringen:
schwerwiegende und konkrete Probleme: Verlangsamung der Durchführung von Operationen
mit einer daraus resultierenden Verlängerung der Dauer der Tätigkeiten
Be- und Entladen der unter die Police fallenden Fahrzeuge und
Produktivität, die heute von den Hafennutzern in der
Automobilindustrie; Erhöhte Verweildauer von Schiffen
Ro-Ro in Häfen sowie Verzögerungen im Vergleich zu aktuellen
mit negativen Auswirkungen auf die - ohnehin schon begrenzte -
Unterkunftskapazität von Hafenanlagen; Verkehrsstau
der Hafenbetriebsgebiete - bereits in der
italienischen Flughäfen -, mit einem erhöhten Risiko
Unfälle und/oder Schäden an Personen und/oder Sachen, die dort tätig sind und/oder anwesend sind
während der Durchführung von Hafentätigkeiten; Verlust von
Beschäftigungsmöglichkeiten für Hafenunternehmen, die nicht in der Lage sein werden,
weiterhin die gleichen Betriebsstandards gewährleisten und
die Initiativen der Ladegeräte/Empfänger der Autos in
mit negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der
Hafengesellschaften selbst (und italienische Häfen im Allgemeinen) sowie
Beschäftigungsniveau und lokale soziale Dynamik".
Assiterminal und ANCIP haben daher die Befreiung von
Hafenunternehmen von der Anwendung der Vorschriften für die
die Genehmigung von Probefahrten gemäß Art. 1 der
Präsidialdekret 474/2001, wenn die Tätigkeit der Überführung von Fahrzeugen
innerhalb der Hafengebiete oder in der unmittelbaren Umgebung der
und die Parametrierung der Anzahl der Prüfplatten -
an sie vermietet werden können - die Anzahl der Mitarbeiter von
jedes Unternehmen.