Die Verkehrsregulierungsbehörde mit dem Beschluss Nr.
89/2024 des Rates vom 26. Juni letzten Jahres im Rahmen des eingeleiteten Verfahrens
zur Überarbeitung der Verordnung im Hafensektor
Ein erster Nachtrag zu Maßnahme 2 des Beschlusses Nr.
Nr. 57/2018 ("Methoden und Kriterien zur Gewährleistung des Zugangs zu
fair und diskriminierungsfrei für die Hafeninfrastruktur. Erste
regulatorische Maßnahmen"). Mit dieser Intervention werden die Pläne
Wirtschaftliche und finanzielle Aspekte der Teilnehmer an den Vergabeverfahren
der von den Hafenbehörden angekündigten Konzessionen
müssen auf der Grundlage eines besonderen Formats erstellt werden, das
von der Behörde.
Die Änderung war auch notwendig, weil die
neuen Bestimmungen, die in den "Verordnungen" und in den
diesbezügliche "Leitlinien" zu diesem Thema, die vom Minister
für Infrastruktur und Verkehr mit dem Dekret Nr. 110 vom 21. April
2023, das die notwendige Erfüllung darstellte, um
des Etappenziels M3C2-2, das die Auszahlung der dritten Tranche des
PNRR und die die Beteiligung der
Regulierung des Verkehrs bei der Festlegung der PEF-Regelungen der
Hafenkonzessionäre, die unter anderem auf die
Festlegung einer angemessenen Laufzeit der Konzessionen und der
Definition von Branchen-Benchmarks.