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ECSA schlägt einige Korrekturen am Vorschlag der EU-Kommission zur Einbeziehung der Schifffahrt in das EU-EHS vor
beklagte das Fehlen einer rechtsverbindlichen Verpflichtung, Einnahmen aus dem Innovationsfonds dem maritimen Sektor zuzuweisen
2 Noviembre 2021
Über die Wirkung, die der Vorschlag der EU-Kommission haben wird haben über die Schifffahrtsindustrie, in ihrem eigenen Dokument Die Reederverbände der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) weist darauf hin, dass wenn in den Erwägungsgründen 33 und 35 des Vorschlags auf Finanzierung der Dekarbonisierung des maritimen Sektors im Rahmen des Innovationsfonds, auch durch Kohlenstoffdifferenzkontrakte (CDDs), jedoch in Artikeln des Vorschlags - beanstandet der Reederverband - gibt es keine keine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Zuweisung von Einnahmen an die Seeverkehr.
Unter Hinweis darauf, dass ECSA immer gehofft hat, dass das Thema die Reduzierung der Schiffsemissionen angesprochen wurde und durch eine internationale Verordnung im Rahmen der an die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und nicht an eine Regionale Norm, der Präsident des Vereins, Claes Berglund, hat bestätigte jedoch, dass die europäischen Reeder in der glauben, dass die Schifffahrt "mit ihrem eigenen beitragen sollte fairer Anteil zur Bewältigung der Klimakrise auch auf der Ebene der EU. ECSA - sagte Berglund - unterstützt die Schaffung von einen speziellen Fonds im Rahmen des EU-EHS zur Stabilisierung der Kohlenstoffpreis, der besonders wichtig für die vielen ist kleine und mittlere Unternehmen im maritimen Sektor. Das ist wichtig Bemerkung - fügte der Präsident der europäischen Reeder hinzu -, dass die Die erzielten Einnahmen sollten die Einführung von Kraftstoffen unterstützen sauber".
Die ECSA, wie bereits mehrere Reederverbände von EU-Mitgliedstaaten nach der Vorlage des Vorschlags der Europäischen Kommission (
von 15 und 16 Juli 2021), bekräftigte die Notwendigkeit der richtigen Anwendung der im Vorschlag für eine europäische Richtlinie vorgesehenen Anwendung der Verursacherprinzip mit der Zurechnung von EU-EHS-Kosten für die für die Annahme verantwortliche Stelle operative Entscheidungen, die sich auf die CO2-Emissionen eines Schiff. In diesem Zusammenhang hat die ECSA ihre Unterstützung für die In den Erwägungsgründen des Vorschlags wird die Rolle des kommerziellen Betreibers des Schiffes, beanstandete jedoch, dass Trotz dieser klaren politischen Richtung ist der Vorschlag der Die Kommission führt keine verbindlichen Anforderungen ein und überlässt die Übertragung von Kosten auf Marktdynamik. "Zur Klage des Verursacherprinzips für die Schifffahrt - übernahm den amtierenden Generalsekretär der ECSA, Sotiris Raptis - ist unerlässlich, um weitere Effizienzmaßnahmen zu ergreifen und für die Einführung sauberer Kraftstoffe in diesem Sektor. ECSA unterstützt dass der Unternehmer die Kosten des EU-EHS zu tragen hat. Das Gesetz - spezifiziert Raptis - sollte die Entität verpflichten verantwortlich für Entscheidungen, die sich auf die CO2-Emissionen von ein Schiff, das die Kosten trägt, die sich aus der Umsetzung des EU-EHS ergeben im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung".